Für unsere Mitglieder
Wichtige Termine & Informationen

Mitteilungen & Aktuelles

Hier auf einen Blick: Wichtige Mitteilungen und in kürze bevorstehendes.

Jahresprogramm

Mitgliederspezifische Verhaltensordnung

Für alle aktiven und passiven Mitglieder gilt die über den folgenden Button abrufbare Verhaltensordnung uneingeschränkt. Es gilt Informationsbeschaffungs- bzw. Informationseinholungspflicht. 

Sollte die Verhaltensordnung nicht abrufbar sein, ist diese beim Vorstand anzufragen. Der aktuelle Stand wird darüber hinaus regelmäßig via E-Mail an die Mitglieder versendet.

Bei Zuwiderhandlung werden entsprechend genannte Konsequenzen und Strafen verhängt. 

Schonmaße und -zeiten

Generell gilt: Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind schnellstmöglich und schonend zurückzusetzen. Fische mit starken Verletzungen sind unter Achtung gesetzlicher Rahmenbedingungen weidgerecht zu töten. 

Fangmarken und Tageskarten sind verpflichtend am Angeltag mitzuführen und am Fangtag ausgefüllt in den Briefkasten in der Fischerhütte einzuwerfen.

Jedes Mitglied des Hechtclub Auenwald e.V. ist kontrollberechtigt bezüglich Fischereischein und Tageskarte (auch gegenüber anderen Mitgliedern).

Der Hechtclub Auenwald e.V. behält sich das Recht zur Anpassung der für den Verein geltenden Schonzeiten, maximal jedoch zur Verlängerung der gesetzlichen Schonzeiten, vor. 

Schonzeiten verstehen sich „bis einschließlich“.

Maximal drei (3) Edelfische pro Tag. Edelfische sind: Karpfen, Forelle, Hecht, Zander, Schleie, Aal.

Besonderheit Hecht: Das Fanglimit für Hechte ist auf zwei (2) Hechte je Halbjahr beschränkt.

Maximal sechs (6) Edelfische pro Woche. Edelfische sind: Karpfen, Forelle, Hecht, Zander, Schleie, Aal.

Besonderheit Hecht: Das Fanglimit für Hechte ist auf zwei (2) Hechte je Halbjahr beschränkt.

Maximal dreißig (30) Edelfische pro Jahr. Edelfische sind: Karpfen, Forelle, Hecht, Zander, Schleie, Aal.

Besonderheit Hecht: Das Fanglimit für Hechte ist auf zwei (2) Hechte je Halbjahr beschränkt.

Karpfen: maximal 10 Stück

Forellen: maximal 10 Stück

Hechte und Zander: maximal 5 Stück (gilt nicht je Fischart, sondern für beide Fischarten in Kombination). Besonderheit Hecht: Das Fanglimit für Hechte ist auf zwei (2) Hechte je Halbjahr beschränkt.

Schleien: maximal 5 Stück

Aale: maximal 5 Stück

Rahmenbedingungen einer Mitgliedschaft

Aufnahmegebühr: 250,00 EUR

Jahresgebühr: 150,00 EUR (aktive Mitglieder) bzw. 64,00 EUR (Jugendmitglieder) bzw. 20,00 EUR (passive Mitglieder)

Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden mit 10,00 EUR je nicht erbrachter Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt zum Ende der Angelsaison i.R. der Beitragseinziehung.

Aktive Mitglieder: 20,0 bzw. Jugendmitglieder: 10,0 Arbeitsstunden je Angelsaison

Kontaktformular für Mitglieder

Für alle Mitglieder und deren Anliegen steht das unten aufgeführte Kontaktformular zur Verfügung. 

Anschrift

Hechtclub Auenwald e.V.
Postfach 112
71549 Auenwald

Kontakt

E-Mail: vorstand@hechtclubauenwald.de
Telefon (mobil): +49 163 – 1713709

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