Hier auf einen Blick: Wichtige Mitteilungen und in kürze bevorstehendes.
Am 15. März 2025 sind alle Mitglieder herzlich zum Arbeitseinsatz am Brühlsee eingeladen. Im Rahmen des Arbeitseinsatzes bringen wir unsere Fischerhütte für die kommende Saison auf Vordermann.
Am 30. März 2025 findet unser diesjähriges Anfischen statt. Die Platzvergabe beginnt um 07.00 Uhr.
Für alle aktiven und passiven Mitglieder gilt die über den folgenden Button abrufbare Verhaltensordnung uneingeschränkt. Es gilt Informationsbeschaffungs- bzw. Informationseinholungspflicht.
Sollte die Verhaltensordnung nicht abrufbar sein, ist diese beim Vorstand anzufragen. Der aktuelle Stand wird darüber hinaus regelmäßig via E-Mail an die Mitglieder versendet.
Bei Zuwiderhandlung werden entsprechend genannte Konsequenzen und Strafen verhängt.
Generell gilt: Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind schnellstmöglich und schonend zurückzusetzen. Fische mit starken Verletzungen sind unter Achtung gesetzlicher Rahmenbedingungen weidgerecht zu töten.
Fangmarken und Tageskarten sind verpflichtend am Angeltag mitzuführen und am Fangtag ausgefüllt in den Briefkasten in der Fischerhütte einzuwerfen.
Jedes Mitglied des Hechtclub Auenwald e.V. ist kontrollberechtigt bezüglich Fischereischein und Tageskarte (auch gegenüber anderen Mitgliedern).
Der Hechtclub Auenwald e.V. behält sich das Recht zur Anpassung der für den Verein geltenden Schonzeiten, maximal jedoch zur Verlängerung der gesetzlichen Schonzeiten, vor.
Schonzeiten verstehen sich „bis einschließlich“.
Maximal drei (3) Edelfische pro Tag. Edelfische sind: Karpfen, Forelle, Hecht, Zander, Schleie, Aal.
Besonderheit Hecht: Das Fanglimit für Hechte ist auf zwei (2) Hechte je Halbjahr beschränkt.
Maximal sechs (6) Edelfische pro Woche. Edelfische sind: Karpfen, Forelle, Hecht, Zander, Schleie, Aal.
Besonderheit Hecht: Das Fanglimit für Hechte ist auf zwei (2) Hechte je Halbjahr beschränkt.
Maximal dreißig (30) Edelfische pro Jahr. Edelfische sind: Karpfen, Forelle, Hecht, Zander, Schleie, Aal.
Besonderheit Hecht: Das Fanglimit für Hechte ist auf zwei (2) Hechte je Halbjahr beschränkt.
Karpfen: maximal 10 Stück
Forellen: maximal 10 Stück
Hechte und Zander: maximal 5 Stück (gilt nicht je Fischart, sondern für beide Fischarten in Kombination). Besonderheit Hecht: Das Fanglimit für Hechte ist auf zwei (2) Hechte je Halbjahr beschränkt.
Schleien: maximal 5 Stück
Aale: maximal 5 Stück
Aufnahmegebühr: 250,00 EUR
Jahresgebühr: 150,00 EUR (aktive Mitglieder) bzw. 64,00 EUR (Jugendmitglieder) bzw. 20,00 EUR (passive Mitglieder)
Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden mit 10,00 EUR je nicht erbrachter Arbeitsstunde in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt zum Ende der Angelsaison i.R. der Beitragseinziehung.
Aktive Mitglieder: 20,0 bzw. Jugendmitglieder: 10,0 Arbeitsstunden je Angelsaison
Für alle Mitglieder und deren Anliegen steht das unten aufgeführte Kontaktformular zur Verfügung.
Anschrift
Hechtclub Auenwald e.V.
Postfach 112
71549 Auenwald
Kontakt
E-Mail: vorstand@hechtclubauenwald.de
Telefon (mobil): +49 163 – 1713709
Weiterführende Links
Copyright @ Hechtclub Auenwald e.V.